RADGASSE 3 TEL. 043 366 66 91
POSTFACH FAX 043 366 66 95
8021 Zürich MAIL INFO@PKTS.CH de fr it
| de | fr | it

Datenschutzbestimmungen

Hier finden Sie die Datenschutzerklärung.

Videoüberwachungssysteme in Tankstellenshops

Wegleitung des SECO

Checkliste «Überwachung von Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz»

Weiterbildungsangebot 2023

 

Kurs Raubprävention

 

Die PK der Tankstellenshops bietet im Winter 2023 einen neuen Kurs zum Thema Raubprävention an. Dieser eintägige Präventionskurs wird in Zusammenarbeit mit "SECOACH" speziell für die Branche angeboten. Die Teilnahme ist für Tankstellenshops und deren Angestellte, die dem GAV unterstellt sind, kostenlos und bietet nach erfolgreicher Teilnahme eine Entschädigung von CHF 200.--. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl stark begrenzt ist.

 

Hier finden Sie die inhaltliche Beschreibung, die Kursdaten und die Kursorte der:

 

Raubprävention 

 

Melden Sie sich jetzt an! Anmeldeschluss ist der 22. September 2023.

 

Anmeldeformular

 

-------------------------------

Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des GAV wurde verlängert

Bundesratbeschluss vom 18. November 2021
Inkrafttreten: 1.1.2022

Service/FAQ

Die Paritätische Kommission hat sich seit der Einführung des GAV Tankstellenshops bereits mit verschiedenen Auslegungsfragen auseinandergesetzt. Die häufigsten Fragen (FAQ) wurden zusammengefasst und sind nun unter Service/FAQ verfügbar.

Zu beachten ist jeweils, dass unabhängig von der Einhaltung der GAV-Bestimmungen das öffentliche Arbeitsrecht zu beachten ist.

Gesamtarbeitsvertrag

Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2017 den Gesamtarbeitsvertrag für Tankstellenshops in der Schweiz (GAV Tankstellenshops) für allgemeinverbindlich erklärt.

Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) tritt ab 01.02.2018 in Kraft.

Die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen gelten für:

 

Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages Tankstellenshops in der Schweiz durch den Bundesrat